Der Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr darf vor einem deutschen Gericht wegen einer Verletzung seiner Ehre im Internet klagen, obwohl die Website in Österreich ansässig ist.
Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Gericht änderte mit diesem Urteil die Regelungen über den Gerichtsstand, sprich den Ort des zuständigen Gerichts.
Jetzt spielt es keine Rolle mehr, in welchem Land der Websitebetreiber ansässig ist und wo der Kläger wohnt. Der Europäische Gerichtshof macht es möglich, eine Klage gegen Internetportale wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte innerhalb der gesamten EU einzureichen.
Ein Mann, der 1990 den bekannten Schauspieler umgebracht hatte und der 2008 wieder entlassen wurde, hatte sich in Deutschland dagegen gewehrt, dass sein voller Name auf einer österreichischen Internetseite genannt worden war.
nj/dpa
Publication date: 25.10.2011, 12:38
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